ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR LEISTUNGEN VON MEGER MEDIEN

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Meger Medien – nachfolgend Auftragnehmer genannt – und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1. URHEBERRCHT UND NUTZUNGSRECHT

1.1 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

1.2 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2. VERGÜTUNG

2.1 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Leistungen fällig.

2.2 Mit der Vergütung sind sämtliche Aufwendungen des Auftragnehmers abgegolten.

3. DATEN

3.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler an Datenträgern oder an Computerdaten, die beim Datenimport auf das System des AuIraggebers entstehen.

4. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

4.2 Der Auftragsnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4.3 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers insoweit entfällt.

4.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

4.5 In keinem Fall haftet der Auftragnehmer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

4.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Auftragnehmer erbrachte Leistung nach deren Erhalt zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Auftragnehmer zu rügen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriIlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

4.7 Beide Parteien behalten sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

4.7.1 dieser insbesondere durch höhere Gewalt, und/oder unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, wie zum Beispiel bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, oder aber Vermögensverfall, nicht länger zu vertreten ist.

4.7.2 nach mehrfacher Vorlage von Korrekturmustern nach bestem Gewissen keine Einigung erzielt werden kann.

4.7.3 der Auftragnehmer unter dem Verdacht der groben Fahrlässigkeit handelt.

4.7.4 der Auftragnehmer seinen hier aufgezeigten Pflichten nicht, oder nur zum Teil nachkommt. In jedem Fall verzichtet der Auftraggeber auf die Geltendmachung jedweden Schadens, der durch ein Zurücktreten vom Vertrag einhergeht. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber die bis Dato erbrachten Leistungen des Auftragnehmers und die aus dem Auftrag entstandenen Kosten in voller Höhe zu erstatten.

5. GESTALTUNGSFREIHEIT & VORLAGEN

5.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

5.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Auftragnehmers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

5.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6. REISEKOSTEN

6.1 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

7.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.